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Entschädigung für Erwerbsunfähigkeit

См. также в других словарях:

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Pension — Offiziere, einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. Im deutschen Heer hat jeder aktive Offizier und Sanitätsoffizier nach dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 Anspruch auf eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallfürsorge — Unfallfürsorge, als solche bezeichnet man in der Gesetzessprache im Deutschen Reich die besondere Fürsorge des Dienstherrn für die öffentlichen Beamten und ihre Hinterbliebenen in jenen Fällen, in denen der Beamte infolge eines im Dienst… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Unfallversicherung [1] — Unfallversicherung, Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), durch die Gesetze vorn 6. Juli 1884, 28. Mai 1885, 5. Mai 1886, 11. und 13. Juli 1887 (in revidierter Fassung als Abänderungsgesetz, Gewerbe Unfallversicherungsgesetz,… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Sozialrecht — So|zi|al|recht 〈n. 11; unz.〉 Gesamtheit der rechtlichen Grundlagen eines staatlichen Sozialsystems * * * So|zi|al|recht, das: 1. <o. Pl.> Bereich des ↑ Rechts (1 a), der im Wesentlichen die durch die Sozialgesetzgebung geschaffenen… …   Universal-Lexikon

  • Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht,   die sich auf …   Universal-Lexikon

  • Arbeiterversicherung — Arbeiterversicherung, die Versicherung, durch die vom Arbeiter und seiner Familie die aus teilweisem oder gänzlichem Verluste der Erwerbsfähigkeit erwachsenden Gefahren dadurch abgewandt werden, daß in Zeiten des Erwerbs gezahlte Beiträge zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rentenneurose — Unter einer Rentenneurose versteht man einen bspw. nach einem Unfall zutage tretenden psychischen Zustand, bei dem der Verletzte nach dem Ausheilen seiner psychischen oder physischen Verletzung einem geregelten Berufsleben nicht mehr nachgehen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verletztenrente — wichtigste Geldleistung der gesetzlichen ⇡ Unfallversicherung (§§ 56 ff. SGB VII). Die V. soll den Unterhalt des Verletzten und seiner Angehörigen in dem Umfang sichern, in dem die Erwerbsfähigkeit durch Folgen eines ⇡ Arbeitsunfalls, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Papiermacher-Berufsgenossenschaft — für das Gebiet des Deutschen Reiches mit dem Sitz in Berlin und elf Sektionen, deren Sitze sich in München, Stuttgart, Straßburg i. E., Mainz, Köln, Hagen i. W., Hannover, Halle a. S., Chemnitz, Berlin, Breslau befinden. 1903 bestanden 1251… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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